Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.11.1997 - 8 S 2714/97   

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VGH Baden-Württemberg, 25.11.1997 - 8 S 2714/97 (https://dejure.org/1997,7894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.1997 - 8 S 2714/97 (https://dejure.org/1997,7894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 1997 - 8 S 2714/97 (https://dejure.org/1997,7894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag des Gläubigers eines Vergleichs auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme - Erfüllungseinwand des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 785
  • VBlBW 1998, 105
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 372/95

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen gesundheitlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1997 - 8 S 2714/97
    Der Hinweis der Antragstellerin auf das Urteil des BGH v. 17.6.1997 (- VI ZR 372/95 - NJW 1997, 2748, nicht: 2727, wie die Antragstellerin angibt) ist nicht verständlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1995 - 7 E 1130/94

    Vollstreckungsantrag; Abtragung oder Zurückversetzung eines Gebäudes; Fehlendes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1997 - 8 S 2714/97
    Die Erhebung einer derartigen Forderung grenzt deshalb an einen Verstoß gegen das auch im öffentlichen Recht geltende Schikaneverbot des § 226 BGB (vgl. OVG NW, Beschluß v. 12.6.1995 - 7 E 1130/94 - NVwZ-RR 1996, 126).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1995 - 7 E 1129/94

    Streitwertbestimmung; Öffentlich- rechtliche Körperschaft; Vollstreckung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1997 - 8 S 2714/97
    Sie kann aber kein Interesse daran haben, Durchführungskosten zu erzeugen, sondern nur daran, von ihr empfundene Beeinträchtigungen abzuwehren (vgl.: OVG NW, Beschluß v. 3.4.1995 - 7 E 1129/94).
  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 9 TM 1196/01

    Erzwingungsvollstreckung aus Prozessvergleich

    Die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 25. November 1997 - 8 S 2714/97- (VBlBW 1998, 105) vertretene Ansicht, die Erfüllungseinrede sei nicht mit einer Einwendung gegen die titulierte Pflicht gleichzusetzen, da mit ihr nicht die Verpflichtung aus dem Titel bestritten, sondern ausschließlich deren Erfüllung behauptet werde, teilt der Senat nicht.

    Dies gilt auch, soweit gegenüber der verwaltungsgerichtlichen Erzwingungsvollstreckung nach § 169 Abs. 1 VwGO der Einwand der Erfüllung der titulierten Pflicht erhoben wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 1969 - V 183/69 -, ESVGH 20, 174 f.; a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1997, a. a. O.).

  • VG Freiburg, 30.04.2015 - 3 K 1896/13

    Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs nach Abnahme durch Behörde

    Auch würde es zu prozessökonomisch unnötigen Verzögerungen führen, wenn der Vollstreckungsschuldner zunächst Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) zu erheben hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 32/04 -, NJW 2005, 367; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.02.2013, a. a. O. , und Beschluss vom 25.11.1997 - 8 S 2714/97 -, VBlBW 1998, 105 = NVwZ-RR 1998, 785).

    Die Erfüllung der zu vollstreckenden Verpflichtung lässt jedenfalls das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme entfallen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.11.1997 , a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05

    Neuüberplanung eines bisherigen Frei- und Seebades mit einem Bebauungsplan

    Denn die Novellierung der aus dem Jahre 1940 stammenden Schutzgebietsverordnung durch die Verordnung vom 26.2.2004 über das Landschaftsschutzgebiet "Württembergisches Bodenseeufer - Neufassung Teilbereich Friedrichshafen-West" fällt nicht in die Kompetenz der Antragsgegnerin und ist von ihr als höherrangiges Recht zu beachten (Urteil des Senats vom 9.5.1997 - 8 S 2537/96 - VBlBW 1998, 105).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2002 - 10 B 11772/01
    Dabei neigt der Senat der Auffassung zu, dass sich die von der Antragstellerin beantragte Vollstreckungsmaßnahme nach den Bestimmungen der §§ 167 Abs. 1, 168 Abs. 1 Nr. 3 VwGO, 883 ff., 888 ZPO richtet (ebenso OVG Rh-Pf, Beschluss vom 4. Juli 1986, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 29. August 2000 - 8 L 25.99 -, NVwZ-RR 2001, 99; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1997 - 8 S 2714/97, NVwZ-RR 98, 785; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 1992 -13 E 1010/91-, NVwZ 1992, 897; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. April 1979 - VI OVG B 20/79, NJW 1980, 414; VGH Bayern, Beschluss vom 17. März 1977 - 159 I 76 BayVBl. 1977, 668; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl. 1998, § 172 Rdnr. 9).

    Die Antragstellerin hat losgelöst von der prozessualen Grundlage ihres Rechtsschutzbegehrens keinen Anspruch auf die Vollstreckung des zwischen ihr und der Antragsgegnerin am 6. März 2001 geschlossenen Prozessvergleichs, denn diese hat ihre Verpflichtung aus diesem Vergleich inzwischen mit der Ausstellung des Zeugnisses vom 12. Oktober 2001 erfüllt (vgl. zur Beachtlichkeit des Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1997, a.a.O.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Februar 2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15

    Streit über die Erfüllung eines verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleichs, der

    18 a) Beantragt ein Gläubiger die Ermächtigung, anstelle des Schuldners die Handlungen vornehmen zu dürfen, die zur Erfüllung eines verwaltungsgerichtlichen Vergleichs notwendig sind, ist der Einwand des Schuldners zu prüfen, er habe die darin übernommenen Verpflichtungen erfüllt, weil die Erfüllung das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers entfallen lässt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.1997 - 8 S 2714/97 - VBlBW 1998, 105, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 26.08.2009 - 1 E 64/09

    Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich; Vollstreckungsanordnung; Beseitigung

    Offen bleiben kann dabei, ob der Erfüllungseinwand des Schuldners im verwaltungsgerichtlichen Vollstreckungsverfahren für beachtlich zu halten ist (so z. B.: VGH BW, Beschl. v. 25.11.1997 - 8 S 2714/97, NVwZ-RR 1998, 785, VBlBW 1998, 105; a. A.: HessVGH, Beschl. v. 8.6.2004 - 9 TM 1196/01, zitiert nach juris).
  • VG Trier, 12.09.2005 - 5 N 116/05

    Vollstreckung eines die öffentliche Hand zur Vornahme einer vertretbaren Handlung

    5 Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob der zwischen den Beteiligten streitige Einwand der Erfüllung der vergleichsweise vereinbarten Handlungsverpflichtung durch die Vollstreckungsschuldnerin im Vollstreckungsverfahren überhaupt zu prüfen ist (vgl. hierzu VHG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1997 - 8 S 2714/97 -, NVwZ-RR 1998, S. 785; OVG Saarland a.a.O.) oder ob der Erfüllungseinwand nur im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 167 VwGO, 767 ZPO, nicht aber im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO, geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. April 1996 - 16 W 38/96 -, juris), denn zur Überzeugung des Gerichts hat die Vollstreckungsschuldnerin die von ihr geschuldete Handlung bislang erbracht hat.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1997 - 23 A 502/95 .A   

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https://dejure.org/1997,17942
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1997 - 23 A 502/95 .A (https://dejure.org/1997,17942)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.1997 - 23 A 502/95 .A (https://dejure.org/1997,17942)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 23 A 502/95 .A (https://dejure.org/1997,17942)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stundensatz; Zuschlag von 30 % ; Erwerbsverlust; Berufsdolmetscher; Heranziehung zu Gerichtsverhandlungen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 785
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01

    Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz

    Eine Erhöhung um den Höchstsatz von 50 % ist daher (schon) dann geboten, wenn gleichartige Leistungen des (Berufs-) Sachverständigen üblicherweise sehr viel höher zu vergüten sind, als dies in § 3 Abs. 2 ZSEG vorgesehen ist, und die Sachverständigenentschädigung unter Berücksichtigung des Zuschlags die übliche Vergütung jedenfalls nicht übersteigt (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.1996 - 5 S 1/96 -, EFG 1997, 128 ; OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.1991 - 17 U 166/90 -, JurBüro 1991, Sp. 1260; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 18.12.1997 - 23 A 502/95.A -, NVwZ-RR 1998, 785).
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